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Angebote: Fahrerlaubnis mit "17" - Begleitetes Fahren

Die Fahrerlaubnis mit "17" berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse B in Begleitung erwachsener Personen, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:

  • 1. Mindestalter 30 Jahre
  • 2. mindestens 5 Jahre ununterbrochner Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • 3. nicht mehr als 3 Punkte in der " Verkehrsünderkartei"

Die Jugendlichen dürfen die Fahrausbildung bereits ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag beginnen. Frühestens kann die Theorieprüfung 3 Monate und die Praxisprüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Zur Antragstellung beim Bürgeramt muss ein Erziehungsberchtigter des Bewerbers oder der Bewerberin mit anwesend sein. Dort werden auch die Begleitpersonen festgelegt.

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