Die Fahrerlaubnis mit "17" berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen der Klasse B in Begleitung erwachsener Personen, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
- 1. Mindestalter 30 Jahre
- 2. mindestens 5 Jahre ununterbrochner Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- 3. nicht mehr als 3 Punkte in der " Verkehrsünderkartei"
Die Jugendlichen dürfen die Fahrausbildung bereits ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag beginnen. Frühestens kann die Theorieprüfung 3 Monate und die Praxisprüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag absolviert werden. Zur Antragstellung beim Bürgeramt muss ein Erziehungsberchtigter des Bewerbers oder der Bewerberin mit anwesend sein. Dort werden auch die Begleitpersonen festgelegt.
