Die Anhängerfahrausbildung (Kl. BE) ist bei uns ebenfalls möglich.
Voraussetzung für die Klasse BE ist der PKW-Führerschein Kl.B, d.h. erst nach bestandener praktischer Prüfung der Kl. B kann die Kl. BE abgelegt werden. Es besteht die Berechtigung, mit Anhänger zu fahren, die mehr als das Leergewicht des Zugfahrzeuges betragen.
Mit der Klasse B dürfen maximal 3500 kg Zugfahrzeug und 750 kg Anhängelast bewegt werden. Mit der Klasse BE ist das Maximum von 8750 kg möglich.
Bei Ausbildungsbedarf wird ein Anhänger von einer Partnerfahrschule ausgeliehen.
